Kindersitzerhöhungen IsoFixAb wann ist eine Sitzerhöhung erlaubt (Stand ADAC 05.2021)?
Nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 gehört eine Sitzerhöhung zu den Kindersitz-Gewichtsklassen II und III. Das bedeutet, dass das Kind nicht vor einem Mindestgewicht von 15 Kilogramm eine Kindersitzerhöhung im Auto nutzen darf. Die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 richtet sich dagegen nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Größe des Kindes. Die Kindersitzhersteller entscheiden, für welche Körpergrößen ihre Sitze geeignet sind. Wenn Sie eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne nutzen wollen, gilt: Seit 2017 sind alle neu zugelassenen Sitzerhöhungen dieser Art nur noch für Kinder erlaubt, die über 125 Zentimeter groß sind und mindestens 22 Kilogramm wiegen. |
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bebeconfort Manga Fix +/- 6 J./10-12 Jahre / 22-36 kg |
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Petex |
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Diese Kindersitzerhöhung Maja ist mit einer 180° ausschwenkbaren ISOFIX-connect Aufnahme ausgestattet. Sie kann bei bedarf ausgeklappt werden und stört nicht, wenn Sie nicht gebraucht wird. Besonders praktisch, wenn der Sitz in verschiedenen Fahrzeugen zum Einsatz kommt und nicht überall Isofix zur Verfügung steht. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Sortiment an Kindersitzerhöhungen und Booster Seats der Gruppe 3. Sie passen auf jeden gängigen Autositz und sind geeignet für Kinder von 22 - 36 Kg, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm (DE) noch nicht erreicht haben. Die Befestigung der Rückhaltesystems mit 3-punkt Gurt ist schnell und einfach. Dabei verhindert die Gurtführung, dass der Gurt am Hals des Kindes anliegt und sorgt so für mehr Sicherheit. Unsere Kindersitzerhöhungen Maja gibt es in vielen Farben und Designs. Eigenschaften:
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