Kindersitzerhöhungen IsoFixAb wann ist eine Sitzerhöhung erlaubt (Stand ADAC 05.2021)?
Nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 gehört eine Sitzerhöhung zu den Kindersitz-Gewichtsklassen II und III. Das bedeutet, dass das Kind nicht vor einem Mindestgewicht von 15 Kilogramm eine Kindersitzerhöhung im Auto nutzen darf. Die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 richtet sich dagegen nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Größe des Kindes. Die Kindersitzhersteller entscheiden, für welche Körpergrößen ihre Sitze geeignet sind. Wenn Sie eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne nutzen wollen, gilt: Seit 2017 sind alle neu zugelassenen Sitzerhöhungen dieser Art nur noch für Kinder erlaubt, die über 125 Zentimeter groß sind und mindestens 22 Kilogramm wiegen. |
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bebeconfort Manga Fix +/- 6 J./10-12 Jahre / 22-36 kg |
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Kindersitzerhöhungen RAFFI |
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Eigenschaften Raffi und Andy:
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