Am 01.02.2021 trat die EU-Verordnung (2019/1148) in Kraft.
Sie untersagt dem Einzelhandel den Verkauf separater Batteriesäurepackungen für trocken geladene Batterien an Privatpersonen.
Davon betroffen sind alle Batterien mit Säurepack.
Der Handel mit trocken geladenen Batterien mit Säurepacks zwischen gewerblichen Marktteilnehmern (Großhandel, Einzelhandel, Werkstätten, Industrie) ist weiterhin unter Einhaltung der EU-Verordnung (2019/1148) möglich.