Abschleppkupplung Rockinger
Amtlicher Hinweis:
Abschleppkupplungen sind nicht bauartgenehmigungspflichtig. Der Verwendungszweck ist auf das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen und in Ausnahmefällen auf Rangierzwecke beschränkt. Die Verwendung für den Anhängerbetrieb ist nicht gestattet. |
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