Sicherungsschellen

Achtung in den Niederlanden & in der Schweiz:
Die gesetzlichen Regelungen sehen spezielle Sicherungseinrichtungen vor, bei dem eine Losreißvorkehrung Pflicht ist und sicherstellt, dass beim Verlieren des Anhängers dieser sich nicht selbstständig macht.
Das heißt, die Befestigung des Seils durch eine Öse am Zugfahrzeug ist Pflicht, auch wenn man als Deutscher mit Anhänger oder Caravan in der Schweiz oder in den Niederlanden Urlaub macht.
Daraus ergibt sich, dass ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.500 kg mit einem sogenannten Sicherungsseil bzw. mittels einer Abreißleine mit dem Zugfahrzeug verbunden und gesichert werden müssen.
Diese „Losreißvorkehrung“ soll verhindern, dass der Anhänger sich selbstständig macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Diese Vorschrift gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.

Nachrüst-Sicherungsschellen

Bei fehlen der erforderlichen Öse, kann nun ganz einfach eine Sicherungsschelle nachgerüstet werden. Es gibt eine Lösung für eine starre Anhängerkupplung und drei Lösungen, abhängig von der Größe des Aufnahmerohrs, für abnehmbare Anhängerkupplungen.

  Art.-Nr. Artikelbezeichnung Ausführung für Durchmesser mm  
806 6985 Sicherungsschelle starre Westfalia-AHK   Details
716 4701 Sicherungsschelle abnehmbare Westfalia-AHK z.B. Audi A3, VW Golf, Passat, Sharan, Caddy, Touran 50  
209 7733 Sicherungsschelle abnehmbare Westfalia-AHK z.B. Audi A6 56  
324 9913 Sicherungsschelle abnehmbare Westfalia-AHK z.B. Audi A8 84