Achtung in den Niederlanden & in der Schweiz:
Die gesetzlichen Regelungen sehen spezielle Sicherungseinrichtungen vor, bei dem eine Losreißvorkehrung Pflicht ist und sicherstellt, dass beim Verlieren des Anhängers dieser sich nicht selbstständig macht.
Das heißt, die Befestigung des Seils durch eine Öse am Zugfahrzeug ist Pflicht, auch wenn man als Deutscher mit Anhänger oder Caravan in der Schweiz oder in den Niederlanden Urlaub macht.
Daraus ergibt sich, dass ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.500 kg mit einem sogenannten Sicherungsseil bzw. mittels einer Abreißleine mit dem Zugfahrzeug verbunden und gesichert werden müssen.
Diese „Losreißvorkehrung“ soll verhindern, dass der Anhänger sich selbstständig macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Diese Vorschrift gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.
Nachrüst-Sicherungsschellen
Bei fehlen der erforderlichen Öse, kann nun ganz einfach eine Sicherungsschelle nachgerüstet werden. Es gibt eine Lösung für eine starre Anhängerkupplung und drei Lösungen, abhängig von der Größe des Aufnahmerohrs, für abnehmbare Anhängerkupplungen.