Abschleppkupplung Rockinger

Amtlicher Hinweis:
Abschleppkupplungen sind nicht bauartgenehmigungspflichtig. Der Verwendungszweck ist auf das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen und in Ausnahmefällen auf Rangierzwecke beschränkt. Die Verwendung für den Anhängerbetrieb ist nicht gestattet.

  Art.-Nr. Artikelbezeichnung Abmessung mm Verwendung Gewicht kg Zulassung  
532 2469 Abschleppkupplung 120 x 55 Anhänger: 25,0 t / LKW: 50,0 t 4,0 EWG 77/389 und 79/533 Details