AL-KO Rangiersystem MAMMUT / MAMMUT TANDEM Die NEUE Generation des AL-KO Mammuts ist da Für Einachser, sowie für Tandemachser erhältlich.
Die Steuerungselektronik wurde perfekt in die robusten Aluminium-Antriebe integriert und damit vor Beschädigung und Nässe geschützt (IP65). Dank eines optimierten Gehäuses konnte zudem die Wärmeabfuhr verbessert werden. Aufgrund der verlängerten Einschaltdauer ist somit ein längeres Rangieren selbst bei hohen Temperaturen und Belastungen problemlos möglich.
Ihre Vorteile
- Unerreicht gute Integration an das Chassis
- Präzisestes Rangiersystem am Markt mit maximaler Bodenfreiheit
- Rangieren Sie ohne Rucken
- Exakt positionieren: auch beim An- und Abkuppeln und beim Rangieren unter engsten Platzverhältnissen
- Sofortstopp bei Gefälle: Joystick einfach loslassen und der Anhänger bleibt sofort gebremst stehen
Kraft
- Der Kraftvollste: Hindernisse bis zu 4 cm sind kein Hindernis; Steigfähigkeit bis zu 28 % für Einachser, bei Zweiachser bis zu 15 %
- Noch mehr Leistung bei bewährter Zuverlässigkeit
- Immer maximalen Anpressdruck durch elektrisches Anstellen des Antriebes an das Rad
Sicherheit
- Leichtgewicht
- Plug & Play Montage bei AL-KO Chassis ab Baujahr 2010 mit "M" Mammut-Prägung
- Antrieb komplett abgedichtet, spritzwasserdicht (IP 65)
- 5 Jahre Garantie gemäß AL-KO Garantiebedingungen / nur für Caravanbereich verwendbar!
BatterieAL-KO empfiehlt wartungsfreie Bleiakkus mit Gel- oder Vliestechnologie (AGM)* mit einer Kapazität von min. 80 Ah (Einachser) bzw. 100 Ah (Tandem). Werden die Batterien auch für Autarkie verwendet, sind diese Werte um 20 Ah zu erhöhen. Alternativ können auch AGM-Batterien mit Spiralzellentechnologie* verwendet werden. Hier lautet die Empfehlung: mind. 66 Ah ohne Autarkie und 75 Ah mit Autarkie.
* mit abgestimmter Ladetechnik
Bestimmungsgemäße Verwendung:
AL-KO Mammut ist ausschließlich zum kontrollierten Rangieren eines Caravan auf Campingplätzen und Privatgeländen bestimmt. Es kann auch zum Ankuppeln des Caravans an das Zugfahrzeug verwendet werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.